Datenschutz

WAS AUCH SEIN MUSS

 

Die Nutzung dieser Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Die Hebammenpraxis mithandundherz weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per Email) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

 

VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

Julia Stroppe, Nathalie Volkert

Praxisname: Hebammenpraxis mithandundherz

Adresse: Kehlenweg 5, 71336 Waiblingen-Bittenfeld

 

ART UND ZWECK DER VERARBEITETEN DATEN

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.

 

WEITERGABE DER DATEN

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.

Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

Die aus erster Hand erhaltenen Daten werden nach Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und der somit erteilten Erlaubnis der Weitergabe aller Daten unter Einbehaltung der Schweigepflicht nicht an Dritte weitergegeben. Nur im Zuge einer Vertretung durch eine Hebammenkollegin werden die notwendigen Daten im Rahmen der Hebammenordnung Baden- Württembergs weitergegeben ohne nochmals eine Erlaubnis einholen zu müssen.

 

DAUER DER SPEICHERUNG

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Eben solange werden alle E-Mails und gespeicherten Telefonnummern auf dem jeweiligen Geschäftstelefon gespeichert und nur mit schriftlichen Widerspruch gelöscht.

Eigens verschickte oder mitgebrachte Willkommens- und Grußkarten der Familien hängen in der Praxis an einer Pinnwand über maximal 10 Jahre. Sie sind für Familien, Frauen, Partner und Kinder jederzeit sichtbar inklusive aller Daten, die der Absender verfasst hat.

 

RECHT AUF AUSKUNFT, BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG ODER EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG, UND WIDERSPRUCHSRECHT GEGEN DIE VERARBEITUNG

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).

 

BESCHWERDERECHT UND AUFSICHTSBEHÖRDE

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Königstraße 10a                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

70173 Stuttgart

Telefon: 07 11/61 55 41-0                                                                                                                                                                                                                                                                                       

Telefax: 07 11/61 55 41-15

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de                                                                                                                                                                                                                 

Website: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

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